AGBs

Geschäfts- und Mietbedingungen der Firma S.Wegers, Alsbach-Hähnlein

Event

Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu diesen Geschäfts- und Mietbedingungen, die vom Mieter und Vermieter als verbindlich durch Unterschrift
auf dem Mietvertrag respektive Verleihlieferschein als vereinbart anerkannt werden.

1.1 Angebote sind freibleibend.

1.2. Alle Preise, die in unserer jeweils gültigen Preisliste zu finden sind, sind Tagesmietpreise. Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag, d.h. 12 Stunden. Wird der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten, ist der Vermieter berechtigt, pro neu angefangenen Tag (nach 24 Stunden) einen vollen Tagesmietpreis in Rechnung zu stellen und der Mieter verpflichtet sich, diesen Betrag unverzüglich nach Anforderung zu zahlen. Der Mietpreis und die Kaution ist, wenn nichts anderes gesondert schriftlich vereinbart wird, in voller Höhe im voraus bei Übergabe der Geräte zu zahlen.

1.3. Die Gefahr von Beschädigungen jeglicher Art und Weise an den Mietgegenständen, einschließlich ihres Transports, ohne Rücksicht, ob ein Verschulden auf der Mieterseite vorliegt oder nicht, trägt in jedem Fall der Mieter, d.h. vom Verlassen des Lagers des Vermieters bis zur Rückkehr der Mietgegenstände in dasselbe. Dem Mieter steht es frei, Transportrisiken oder die Gefahr des zufälligen Untergangs auf eigene Kosten versichern zu lassen.

1.4. Die Mietgebühr errechnet sich aus den Preisen der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters. Die Mietgebühr wird pro Tag (12 Stunden), und zwar jeweils ab der Stunde der Übernahme durch den Vermieter berechnet. Die Mietgebühr wird nach Ausstellung des Mietvertrages respektive des Mietlieferscheins und der Rechnung sowie Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter, d.h. am Übernahmetag sofort zur Zahlung fällig. In Ausnahmefällen gewährt der Vermieter dem Mieter 7 Tage Zahlungsziel, wobei dies ausdrücklich schriftlich festgehalten werden muss. In diesem Fall ist die anfallende Gesamtmietgebühr mit evtl. anfallenden Nebenkosten rein netto innerhalb 7 Tage nach
Rechnungsdatum zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist der ausstehende Betrag mit 10 % Zinsen per anno zu verzinsen. Verzug tritt bereits bei Ablauf des Zahlungszieles, ohne dass nochmals abgemahnt werden muss, ein. Kommt der Mieter mit seiner Zahlung gemäß der vorstehenden Vereinbarung in Verzug oder dem Vermieter Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Mieters in Frage stellen, werden sämtliche Forderungen sofort fällig und das gewährte Zahlungsziel entfällt. Die Zurückzahlung von Zahlungen oder die
Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Mieters ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unstreitig oder beruhen auf vorsätzlichen Handlungen des Vermieters.

1.5.1 Der Mieter versichert, dass er den Gebrauch der Geräte und die Bedienung derselben fachkundig vornehmen kann und vornehmen wird oder von entsprechenden Fachkräften, wenn er selbst nicht die entsprechende Fachkunde besitzt, vornehmen lassen wird. Es ist also ausschließlich Sache des Mieters, die Geräte fachkundig zu bedienen oder bedienen zu lassen. Auf Wunsch ist der Vermieter bereit, gegen gesonderte zu vereinbarende Vergütung, die Bedienung der Geräte vorzunehmen oder von eigenen Fachkräften vornehmen zu lassen. Der Mieter ist für jeden Schaden, der durch Nichtbeachten dieser Verpflichtung entsteht, verantwortlich. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit am Einsatzort zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.

1.5.2 Der Mieter hat das Gerät in seinem Besitz zu belassen. Ohne Genehmigung des Vermieters ist es nicht zulässig, das Gerät außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu bringen und es dort zu verwenden. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden oder wirtschaftlichen Nachteile, die dem Vermieter durch einen Verstoß gegen diese Geschäfts- und Mietbedingungen entstehen.

1.5.3 Der Mieter hat das Gerät in gutem Zustand zu erhalten und fachkundig und fachgerecht zu benutzen. Bei Verlust oder Beschädigung des
Gerätes, abgesehen vom normalen Verschleiß, hat er den Vermieter zum Neuwert zu entschädigen. Beschädigungen, fehlende Teile oder Verschmutzungen werden dem Mieter auf seine Kosten nach Aufwand oder Stückpreis von dem Vermieter in Rechnung gestellt, wobei der Vermieter die entsprechenden Beschädigungen oder den Ersatz der fehlenden Teile in ortsüblichen und handelsüblichen Preisen berechnet oder durch eine Dritt-Firma die entsprechenden Beschädigungen, Verschmutzungen oder fehlenden Teile beheben oder ersetzen lassen wird, wobei dann der Mieter verpflichtet ist, die Kosten der Dritt-Firma, die der Vermieter mit der Behebung der Beschädigungen, der Beseitigung der Verschmutzungen oder dem Ersatz der fehlenden Teile beauftragt, zu vergüten, und zwar unverzüglich nach
Rechnungsgestellung. Für nicht aufgewickelte Kabel werden pro Stück € 4.- zusätzlich bei Rückgabe in Rechnung gestellt und der Mieter verpflichtet sich, auch diese Preise unverzüglich nach Rechnungsgestellung an den Vermieter zu zahlen.

1.5.4 Bei Fehlern, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand hat der Mieter den Vermieter sofort zu benachrichtigen und dessen Weisung abzuwarten. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen, Veränderungen, Justierungen oder Reparaturen an dem Gerät vorzunehmen, es sei denn, der Vermieter hat ihn schriftlich hierzu ermächtigt. Soweit die Fehler, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand nicht vom Mieter zu vertreten sind, hat er nach Wahl des Vermieters Anspruch auf Neulieferung oder sofortige Nachbesserung des Gerätes. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ebenso zählen Leuchtmittel nicht zu den Gewährleistungen während der Mietzeit, da der Vermieter kein Einfluss auf die Lebensdauer nehmen kann. Auf Wunsch werden dem Mieter Ersatzleuchtmittel zur Verfügung gestellt (außer Entladungslampen).

1.5.5 Firmenzeichen und Kennnummern des Herstellers oder Vermieters, Normenschilder, Kalibrierlabel und sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Gerät zu belassen, jede Veränderung am Mietgegenstand ist unzulässig.

1.5.6 Verpackungen, Bedienungsanleitungen und Zubehör sind Teil des Mietgegenstandes und Eigentum des Vermieters. Alle Teile sind pfleglich
zu behandeln und komplett zurückzugeben.

1.5.7 Für durch Geräte des Vermieters verursachte Schäden kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, es liegt Vorsatz auf seitens des Vermieters vor. Schadenersatzansprüche des Mieters sind insoweit gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen.

1.6. Der Mieter hat bei Pfändung eines Gerätes dem Vermieter unverzüglich das Pfändungsprotokoll zu übersenden. Das gilt auch, wenn von dritter Seite (Hypothekengläubiger usw.) Rechte an dem Mietgegenstand geltend gemacht werden.

1.7. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag respektive Mietlieferschein, die Geräte vollständig, in einwandfreiem und voll funktionsfähigem Zustand erhalten zu haben. Er verpflichtet sich, die Geräte in diesem Zustand voll funktionsfähig zurückzugeben.

1.8. Für bestellte, aber nicht abgeholte Geräte berechnet der Vermieter 100 % des Gesamtmietpreises für die gesamte vertraglich vereinbarte Mietzeit. Der Rechnungsbetrag ist in diesem Fall unverzüglich nach Erhalt der Rechnung von dem Mieter an den Vermieter ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für Stornierungen ab 10 Werktage vor Abholung werden 75 % des Gesamtmietpreises berechnet

1.9. Vereinbaren die Mietvertragsparteien, dass die Bedienung der Geräte von dem Vermieter gegen die gesondert zu vereinbarende Vergütung auf Kosten des Mieters vorgenommen wird, entfallen die vorgenannten Punkte 1.5.1 bis 1.5.6, was voraussetzt, dass zwischen Vermieter und Mieter ein Voll-Service (Fullservice), zu erbringen von dem Vermieter, schriftlich niedergelegt wird.

1.10. Wenn einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ungültig sind oder ungültig werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt, wobei die ungültigen Mietbedingungen oder ungültig gewordenen Mietbedingungen durch eine wirksame Mietbedingung durch die Vertragsparteien zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der entsprechenden Bestimmungen
entspricht.

IT

2.1. Ansprechpartner, Kundensupport:

Alle angebotenen Webpakete beinhalten kostenlosen schriftlichen  Support. Schriftliche Supportanfragen durch den Kunden werden per E-Mail an info@swegers.de gestellt.

Im Allgemeinen sind Supportaufträge durch den Kunden im Pauschalpreis des Produkts enthalten. Für Anfragen, die sich auf individuelle Probleme beziehen, werden, nach vorheriger Absprache mit dem Kunden, 90€ je angefangener Stunde verrechnet. Dies gilt insbesondere für die manuelle Anpassung der Server-Konfiguration, die ggf. dadurch nötig wird, dass eine Webanwendung (z.B. WordPress, Drupal, Shopware, etc.) nicht in der Standardkonfiguration eingesetzt wird (z.B. wegen des Einsatzes spezieller Plugins).

2.2. Überwachte Dienste/Services:

HTTP
SMTP
POP3
IMAP
FTP
MySQL

Zusätzlich wird die Auslastung des Systems, das Festplattenvolumen und der Massenmailversand überwacht.

2.3. Wartung und Systemupdates:

Die Wartung des Webpaketes und alle Sicherheitsupdates werden durch unsere Techniker durchgeführt. Dies umfasst die Wartung der Hardware inkl. kostenlosem Austausch defekter Komponenten (z.B. Festplatten) sowie Betriebssystem-Updates, aber keine Konfiguration des Webpaketes, die über das anfängliche Installieren des Betriebssystem inkl. Webserver-Stack hinausgeht.

2.4. Systemausfälle:

Das Webpaket wird von S.Wegers 24 Stunden täglich auf Ausfälle überwacht. Ein Ausfall des Systems wird schnellstmöglich bearbeitet. S.Wegers behält sich das Recht vor, Anfragen, die keinen Notfall darstellen, zur normalen durchlaufzeit (First In – First Out) zu bearbeiten (s. Punkt 12). Ein Notfall ist ein Ausfall des Servers oder der Ausfall eines Serverdienstes.

2.5. Datensicherung:

Alle Webpakete verfügen über ein tägliches Backup. Beim täglichen Backup werden alle Daten täglich gesichert und bis max. 3 Tage zurückgehalten. Bei Bedarf ist mit einer verifizierten Supportanfrage ein Zurückspielen von Daten aus dem Backup möglich. Ein eigenständiger Zugriff auf die Backup-Ressourcen ist nicht möglich.

2.6. Inhalt und Daten der angelegten Accounts:

Änderungen durch den Support, wie das Löschen, Verschieben, Überspielen von Inhalt und sensiblen Daten, die durch den Kunden aufgespielt und/oder empfangen wurden, können nur dann durchgeführt werden, wenn diese Anfrage schriftlich als Fax mit Firmenstempel und handschriftlicher Unterschrift erfolgt. Arbeiten, die vom Kunden selbst erledigt werden können und möglich sind, müssen auch selbst durchgeführt werden.

2.7. Änderungen an Konfigurationsdateien:

Generell sind keine individuellen Anpassungen in Konfigurationsdateien auf Webpaketen möglich. Dies gilt für Systemeinstellungen und die angebotenen Dienste.

  • Apache/PHP
    Ausnahme hierfür sind die Konfigurationen von Apache und PHP, die über die Administrationsoberfläche ISPConfig editiert werden können. Einstellungen, die die verfügbaren Werte und gesetzten Limitierungen übersteigen bzw. auch Einstellungen, die nicht dargestellt werden, sind nach vorheriger Prüfung durch die Systemadministration änderbar. Weitere PHP-Module außer den Angebotenen werden nicht installiert. Eigene PHP-Lösungen, wie z.B. eigene PHP-Binaries, werden nicht unterstützt. Das Abändern des Document Root wird nicht durchgeführt.
  • MySQL
    Die Konfiguration des MySQL-Servers kann auf Kundenwunsch abgeändert werden. Sollten Werte gefordert werden, die die Stabilität des Agenturpaketes beeinträchtigen können, muss dies durch den Kunden bestätigt werden. Für jede vom Kunden erstellte Datenbank wird ein Datenbankuser eingerichtet, welcher ausschließlich auf diese Datenbank zugreifen darf. Einen globalen Datenbankbenutzer richten wir aus Sicherheitsgründen nicht ein.

2.8. Prozessüberwachung:

Um die Sicherheit und Stabilität des Agenturpaketes zu gewährleisten, erfolgt eine Prozessüberwachung, die bei übermäßiger Laufzeit und/oder RAM-Ausnutzung den entsprechenden Prozess beendet. Es können Ausnahmen durch die Systemadministration vorgenommen werden. Werden Ausnahmeregeln vom Kunden gefordert, die die Systemstabilität beeinflussen könnten, müssen diese schriftlich vom Kunden bestätigt werden. Wird der stabile Betrieb der Server oder des Netzwerks beeinflusst, behält sich S.Wegers das Recht vor, diese Ausnahmeregeln entsprechend zu korrigieren bzw. zu widerrufen.

2.9. Installation weiterer Software:

Auf Anfrage kann die Installation weiterer Software durchgeführt werden, sofern dies technisch möglich ist und das Einspielen von zukünftigen Systemupdates nicht beeinträchtigt. Kosten werden dem Kunden gemäß Punkt 2.1 berechnet.

2.10. Umzüge innerhalb der Angebote von S.Wegers:

Umzüge von max. zwei Accounts, die nicht größer als 2 GB sind und nicht mehr als eine Datenbank beinhalten und innerhalb der Angebote (Webhosting/Webpakete/Managed Server) von S.Wegers transferiert werden sollen, werden vom Support durchgeführt. Kosten werden dem Kunden gemäß Punkt 2.1 berechnet.

2.11. Kostenloser Umzugsservice, kostenlose Einrichtung einer Website:

Alle Webpakete enthalten, soweit dies gewünscht und technisch möglich ist, entweder den kostenlosen Umzug einer einzelnen Website (inkl. Dateien und Datenbanken) von einem anderen Hoster als S.Wegers auf das Webpaket oder die kostenlose Installation der gewünschten Anwendung (CMS-/Shopsystem) für eine einzelne Website.

2.12. Notfallsupport:

Bei Notfällen kann der Kunde sich per E-Mail an den Notfallsupport wenden. Die E-Mail Adresse des Notfallsupports lautet notfallsupport@swegers.de. S.Wegers behält sich das Recht vor, Anfragen, die keinen Notfall darstellen, nur zur normalen durchlaufzeit (First In – First Out) zu bearbeiten. Besteht der Kunde auf der sofortigen Bearbeitung eines Problems, das keinen Notfall darstellt, werden dem Kunden eine Servicepauschale in Höhe von 150€  sowie 90€ je angefangener Stunde berechnet. Ein Notfall ist ein Ausfall des Servers, der Ausfall einer Hardwarekomponente, der Ausfall eines Serverdienstes oder die Nichterreichbarkeit einer Website. Keine Notfälle sind z.B. fahrlässig verursachte Fehler durch den Kunden, durch fehlerhafte Rewrite Rules hervorgerufene SEO-Probleme (insbesondere dann, wenn sie vom Kunden angelegt wurden) bei sonstiger Erreichbarkeit der Website, verlegte oder vergessene Zugangsdaten, SSL-Probleme beim Einsatz von Fremdzertifikaten, abgelaufene SSL-Zertifikate, wenn der Grund des Ablaufens vom Kunden zu vertreten ist, sowie generell Probleme.

3. Erfüllungsort beiderseits und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, für alle Streitigkeiten ist Darmstadt.

Alsbach-Hähnlein, im Juli 2020